Ich habe mir seinerzeit einen Zubehör Nrn-Schild-Rahmen mit ´nem "Chevrolet 1956"-Aufdruck mitgenommen und den Leuten klargemacht, dass das Original ist und ich daher ein Nrn.-Schild brauche, dass dort reinpasst ... haben die sofort verstanden und mir ein kleines Schild genehmigt. In meinem Fahrzeugschein steht seither folgender Vermerk:
"GEM. §79 STVZO FÜR: §60 ABS. 1 I. V. M. ANL. VC-AM FZ. DARF VORN*HINT. EIN KENNZ. NACH MUSTER 2.3D . ANL. VC ANGEBRACHT SEIN RL. F. AMTL. KENNZ.: 255X130MM*"
Im Klartext bedeuted das - Motorrad-Schild

Viel Erfolg und Gruß aus Berlin
Stephan